Die maximale Fördersumme

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 EUR. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.